Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fahrzeugvermietung der OLXDrive, Inh. Henry Oluoma
Stand: 11. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen OLXDrive, Inh. Henry Oluoma, Kasseler Straße 33, 34253 Lohfelden (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten für Buchungen über die Website, telefonisch, per E-Mail, über Booqable, Drivable, Erento oder persönlich.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Präsentation von Fahrzeugen stellt kein verbindliches Angebot dar.
Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt oder das Fahrzeug übergibt.
Der Vermieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Mietvoraussetzungen
Der Mieter muss bei Übergabe:
mindestens 23 Jahre alt sein (oder das für das jeweilige Fahrzeug geltende Mindestalter erfüllen),
seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein,
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen,
einen gültigen Führerschein im Original vorlegen,
eine gültige Zahlungsmethode besitzen,
die vereinbarte Kaution vollständig leisten.
Der Vermieter kann je nach Fahrzeugklasse höhere Anforderungen festlegen.
§ 4 Fahrer
Nur im Mietvertrag eingetragene Fahrer dürfen das Fahrzeug führen.
Überlässt der Mieter das Fahrzeug einer nicht berechtigten Person, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
§ 5 Führerscheinprüfung
Der Vermieter ist berechtigt, den Führerschein vor Mietbeginn und bei längeren Mietzeiten erneut zu kontrollieren.
Entzieht eine Behörde die Fahrerlaubnis während der Mietzeit oder wird sie eingeschränkt, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.
In diesem Fall endet die Fahrberechtigung sofort.
§ 6 Kaution
Vor Übergabe des Fahrzeugs ist die vereinbarte Kaution vollständig zu leisten.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen, Schäden, Reinigungskosten, Bußgelder oder sonstige Ansprüche mit der Kaution zu verrechnen.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Abschluss aller Prüfungen.
Die Rückzahlung kann bis zu 30 Kalendertage nach Mietende erfolgen, sofern berechtigte Prüfungen oder ausstehende Forderungen dies erfordern.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Mietgebühr ist grundsätzlich vor Fahrzeugübergabe vollständig zu bezahlen.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind insbesondere:
Kreditkarte
Barzahlung
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und das Fahrzeug zurückzufordern.
§ 8 Fahrzeugübergabe
Das Fahrzeug wird gemeinsam mit dem Mieter überprüft.
Sämtliche vorhandenen Schäden werden fotografisch dokumentiert und im Übergabeprotokoll festgehalten.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand.
Nachträglich geltend gemachte Vorschäden können nur berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig nachweisbar sind.
§ 9 Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe verspätet, kann der Vermieter für jede angefangene Miettag eine Nachberechnung gemäß Preisliste verlangen.
Erfolgt keine Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt,
Strafanzeige wegen Unterschlagung zu prüfen,
das Fahrzeug orten zu lassen,
das Fahrzeug sicherzustellen oder zurückholen zu lassen,
Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
Der Mieter trägt das Risiko bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.
§ 10 Zustand des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich,
das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln,
sämtliche Warnanzeigen ernst zu nehmen,
den vorgeschriebenen Kraftstoff zu verwenden,
Öl- und Kühlmittelstände bei längeren Fahrten zu kontrollieren,
das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen,
Fahrzeugschlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
das Fahrzeug nicht zu überladen.
§ 11 Verbotene Nutzung
Die Nutzung ist insbesondere untersagt für:
Motorsportveranstaltungen,
Rennstrecken,
Drift-Events,
Fahrsicherheitstrainings ohne Genehmigung,
Offroad-Fahrten,
Geländeeinsätze,
Schlepp- oder Abschleppdienste,
gewerbliche Personenbeförderung,
Kurier- und Lieferdienste ohne Zustimmung,
Fahrschulbetrieb,
Begehung von Straftaten,
Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
vorsätzliche oder grob fahrlässige Fahrzeugschädigung.
Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
§ 12 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
Verkehrsregeln einzuhalten,
Fahrzeugmängel unverzüglich mitzuteilen,
Unfälle sofort zu melden,
keine Reparaturen ohne Zustimmung durchführen zu lassen,
den Verlust von Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln unverzüglich anzuzeigen,
keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsrelevante Informationen per E-Mail oder, soweit zulässig, per SMS oder Messenger übermittelt werden können.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der gesonderten Datenschutzerklärung.
Hierzu gehören insbesondere die Verarbeitung von Buchungsdaten, Führerscheindaten, Ausweisdaten, Zahlungsdaten sowie – soweit erforderlich – GPS-Daten der Mietfahrzeuge.
§ 15 Versicherungsschutz
Alle Fahrzeuge von OLXDrive sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften versichert.
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Bedingungen der Versicherung.
Der Mieter erhält das Fahrzeug grundsätzlich mit bestehendem Versicherungsschutz. Der Mieter verpflichtet sich, alle Bedingungen des Mietvertrages einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
§ 16 Haftung bei vom Mieter verursachten Schäden
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietfahrzeug, die während seiner Mietzeit entstehen und durch ihn, einen von ihm zugelassenen Fahrer oder eine von ihm verursachte Nutzung verursacht wurden.
- Soweit ein Versicherungsschutz besteht und der Schaden reguliert wird, trägt der Mieter die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 10.000,00 €.
- Die Selbstbeteiligung gilt insbesondere für Schäden durch:
- Unfall,
- Beschädigung des Fahrzeugs,
- Park- und Rangierschäden,
- Beschädigung von Karosserie, Felgen oder Reifen,
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung,
soweit diese nicht durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschlossen sind.
- Die Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht, wenn der Schaden durch ein vertragswidriges Verhalten verursacht wurde. Dies gilt insbesondere bei:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- Alkohol- oder Drogeneinfluss,
- Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer,
- unerlaubten Auslandsfahrten,
- Renn-, Drift- oder Motorsportnutzung,
- Unfallflucht,
- falschen Angaben zum Schadenhergang,
- Falschbetankung,
- Weiterfahrt trotz Warnanzeigen oder erkennbarer Schäden.
- In diesen Fällen kann der Mieter für den gesamten entstandenen Schaden sowie weitere Kosten haftbar gemacht werden.
- Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über die Höhe der Selbstbeteiligung von 10.000,00 € sowie über die möglichen zusätzlichen Haftungsfolgen informiert wurde.
§ 17 Verhalten bei Unfall oder Schaden
Der Mieter ist verpflichtet:
Sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern.
Bei Personenschäden oder erheblichen Schäden die Polizei zu verständigen.
Keine Schuldanerkennung gegenüber anderen Unfallbeteiligten abzugeben.
Den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Alle notwendigen Informationen aufzunehmen:
Name und Anschrift der Beteiligten,
Kennzeichen,
Versicherung des Unfallgegners,
Fotos vom Unfallort und Schaden,
Zeugenangaben.
Einen Unfallbericht vollständig auszufüllen.
§ 18 Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Der Mieter haftet für Schäden, die durch falsche Bedienung oder unsachgemäße Nutzung entstehen.
Hierzu gehören insbesondere:
Motorschäden durch falsches Öl oder fehlende Kontrolle von Warnanzeigen,
Getriebeschäden durch Fehlbedienung,
Kupplungsschäden durch unsachgemäße Fahrweise,
Schäden durch Überhitzung,
Schäden durch Weiterfahrt trotz Warnmeldungen,
Schäden durch falsche Betankung.
§ 19 Reifen-, Felgen- und Unterbodenschäden
Reifen- und Felgenschäden sind grundsätzlich nicht durch normale Fahrzeugversicherung gedeckt.
Der Mieter haftet insbesondere für:
Bordsteinschäden,
Reifenplatzer durch Fremdeinwirkung,
beschädigte Felgen,
Schäden durch Schlaglöcher oder Hindernisse,
Schäden am Unterboden.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen.
§ 20 Innenraumschäden und Reinigung
Das Fahrzeug ist sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Der Mieter haftet für außergewöhnliche Verschmutzungen.
Dazu gehören insbesondere:
Rauchen im Fahrzeug,
Nikotingeruch,
Brandlöcher,
Tierhaare,
starke Verschmutzung,
Flüssigkeitsschäden,
Beschädigung der Innenausstattung.
Die dadurch entstehenden Reinigungskosten können dem Mieter berechnet werden.
§ 21 Rauchverbot
In allen Fahrzeugen von OLXDrive gilt grundsätzlich Rauchverbot.
Bei Verstoß können Reinigungskosten und Kosten für Geruchsneutralisierung berechnet werden.
Das Rauchverbot umfasst:
Zigaretten,
Zigarren,
Shisha,
E-Zigaretten,
andere Rauch- oder Dampferzeugnisse.
§ 22 Verlust von Fahrzeugschlüsseln und Dokumenten
Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung von:
Fahrzeugschlüsseln,
Ersatzschlüsseln,
Fahrzeugpapieren,
Zubehör,
Ladekabeln,
sonstigen Fahrzeugbestandteilen.
Die Kosten für Ersatz, Programmierung oder Wiederbeschaffung können berechnet werden.
§ 23 Diebstahl des Fahrzeugs
Der Mieter hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
Der Schlüssel darf nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug verbleiben.
Bei Diebstahl oder Verdacht auf Diebstahl ist unverzüglich:
die Polizei,
der Vermieter
zu informieren.
Der Mieter haftet insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten.
§ 24 GPS-Ortung und Fahrzeugüberwachung
Die Fahrzeuge können mit GPS-Technik ausgestattet sein.
Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Diebstahlschutz,
Wiederauffinden des Fahrzeugs,
Schutz des Eigentums,
Schadenaufklärung,
Vertragskontrolle bei berechtigtem Anlass.
Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, über die GPS-Ortung informiert worden zu sein.
§ 25 Rückholung des Fahrzeugs
Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug zurückzufordern oder zurückholen zu lassen, wenn:
der Mietvertrag verletzt wird,
das Fahrzeug unberechtigt genutzt wird,
Zahlungsverzug besteht,
eine erhebliche Gefährdung des Fahrzeugs besteht,
der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.
Die dadurch entstehenden notwendigen Kosten können dem Verursacher berechnet werden.
§ 26 Fahrzeugwert und besondere Fahrzeuge
Bei hochwertigen Fahrzeugen kann der Vermieter zusätzliche Voraussetzungen verlangen.
Diese können sein:
höhere Kaution,
höheres Mindestalter,
längere Fahrerfahrung,
zusätzliche Identitätsprüfung,
eingeschränkte Länderfreigabe.
§ 27 Fahrten ins Ausland
Fahrten mit Mietfahrzeugen ins Ausland sind nur zulässig, wenn das jeweilige Land vom Vermieter freigegeben wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, vor einer geplanten Auslandsfahrt die vollständigen Reisedaten mitzuteilen:
Zielland bzw. Zielländer,
Reisedauer,
geplante Nutzung.
Eine Auslandsfahrt ohne vorherige Zustimmung stellt eine Vertragsverletzung dar.
Der Vermieter kann die Zustimmung zu Auslandsfahrten ohne Angabe von Gründen verweigern, insbesondere bei:
Fahrzeugen mit erhöhtem Diebstahlrisiko,
fehlendem ausreichendem Versicherungsschutz,
ungeeigneten Straßenverhältnissen,
erhöhtem Sicherheitsrisiko.
§ 28 Erlaubte und nicht erlaubte Länder
Die Nutzung im Ausland ist ausschließlich in den vom Vermieter ausdrücklich genehmigten Ländern erlaubt.
Für bestimmte Länder kann der Vermieter zusätzliche Bedingungen festlegen, insbesondere:
zusätzliche Kaution,
zusätzliche Versicherungsgebühren,
begrenzte Mietdauer,
GPS-Erweiterung,
Vorlage zusätzlicher Reiseinformationen.
Fahrten in nicht genehmigte Länder sind untersagt.
Dies gilt insbesondere für Länder außerhalb des vereinbarten Versicherungsschutzes.
§ 29 Fahrten außerhalb Deutschlands und Grenzübertritt
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter vor Grenzübertritt zu informieren.
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass:
alle Einreisebestimmungen eingehalten werden,
erforderliche Dokumente vorhanden sind,
das Fahrzeug ordnungsgemäß genutzt wird.
Entstehen aufgrund eines unerlaubten Grenzübertritts Kosten, Schäden oder rechtliche Nachteile, haftet der Mieter im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 30 Fahrten in Nicht-EU-Länder
Fahrten in Nicht-EU-Länder bedürfen immer einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Dies betrifft insbesondere Länder außerhalb des EU-Versicherungsgebietes.
Ohne Genehmigung besteht kein Anspruch auf Nutzung des Fahrzeugs in diesen Ländern.
Der Vermieter kann für solche Fahrten zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen.
§ 31 Nutzung hochwertiger und leistungsstarker Fahrzeuge
Für Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse kann der Vermieter besondere Mietbedingungen festlegen.
Dazu gehören insbesondere:
höheres Mindestalter,
längere Fahrerfahrung,
erhöhte Kaution,
eingeschränkte Nutzung,
zusätzliche Identitätsprüfung.
Der Mieter verpflichtet sich zu einer besonders sorgfältigen Nutzung.
§ 32 Besondere Pflichten bei Premiumfahrzeugen
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
das Fahrzeug nicht unnötig hoher Belastung auszusetzen,
keine Renn- oder Sportfahrten durchzuführen,
keine Launch-Control-Starts oder vergleichbare Belastungen durchzuführen,
das Fahrzeug nicht zu überlasten,
Warnmeldungen unverzüglich zu melden.
§ 33 Verbotene Nutzung des Fahrzeugs
Untersagt sind insbesondere:
Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder Fahrveranstaltungen.
Nutzung auf Rennstrecken oder abgesperrten Bereichen.
Drift-, Burnout- oder Showfahrten.
Nutzung zur Flucht oder Begehung von Straftaten.
Weitergabe an nicht registrierte Fahrer.
Untervermietung oder Weitervermietung.
Nutzung als Taxi, Mietwagen oder Fahrdienst ohne Genehmigung.
Nutzung für Fahrschulzwecke.
Transporte gefährlicher oder illegaler Gegenstände.
Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder fahruntüchtigem Zustand.
§ 34 Verkehrsverstöße und öffentliche Abgaben
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten:
Bußgelder,
Verwarnungsgelder,
Mautgebühren,
Parkgebühren,
Abschleppkosten,
Behördengebühren.
Der Vermieter ist berechtigt, die notwendigen Daten des Mieters an zuständige Behörden weiterzugeben.
Für die Bearbeitung von Behördenanfragen kann eine angemessene Verwaltungsgebühr berechnet werden, sofern diese vorher transparent vereinbart wurde.
§ 35 Falschbetankung
Der Mieter hat das Fahrzeug mit dem vorgeschriebenen Kraftstoff zu betanken.
Bei Falschbetankung darf das Fahrzeug nicht weiter bewegt werden.
Der Mieter trägt insbesondere Kosten für:
Abpumpen des falschen Kraftstoffs,
Reinigung des Kraftstoffsystems,
Abschleppen,
Reparaturen,
Folgeschäden.
§ 36 Fahrzeugpflege während der Mietzeit
Der Mieter verpflichtet sich:
das Fahrzeug angemessen zu pflegen,
keine Veränderungen vorzunehmen,
keine Aufkleber oder Beschriftungen anzubringen,
keine Umbauten vorzunehmen,
Zubehör sorgfältig zu behandeln.
§ 37 Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Zustimmung des Vermieters möglich.
Eine eigenmächtige Verlängerung gilt als verspätete Rückgabe.
Der Vermieter kann die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen.
§ 38 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn insbesondere:
der Mieter falsche Angaben gemacht hat,
das Fahrzeug missbräuchlich genutzt wird,
Zahlungen ausbleiben,
eine erhebliche Gefährdung des Fahrzeugs besteht,
der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
§ 39 Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsende ist der Mieter verpflichtet:
das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben,
alle Schlüssel und Dokumente auszuhändigen,
persönliche Gegenstände zu entfernen.
Bei Nichtbefolgung können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
§ 40 Digitale Buchungen
Bei Online-Buchungen über Plattformen wie Booqable, Drivable, Erento gelten zusätzlich die jeweiligen technischen Buchungsbedingungen.
Der Mietvertrag kommt jedoch ausschließlich zwischen OLXDrive und dem Mieter zustande.
§ 41 Reservierung und verbindliche Buchung
Eine Fahrzeugreservierung ist nach Bestätigung durch OLXDrive verbindlich.
Durch die Buchung verpflichtet sich der Mieter, das reservierte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen und die vereinbarten Mietkosten zu bezahlen.
Der Vermieter verpflichtet sich, das bestätigte Fahrzeug bereitzuhalten, sofern keine unvorhersehbaren Umstände entgegenstehen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nur, wenn dieses ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Der Vermieter kann bei Verfügbarkeit ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitstellen.
§ 42 Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).
Bei einer Stornierung können abhängig vom Zeitpunkt folgende Kosten entstehen:
bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei möglich,
13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: bis zu 50 % des vereinbarten Mietpreises,
weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: bis zu 100 % des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 43 Nichterscheinen (No-Show)
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabetermin und erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, gilt die Buchung als nicht angetreten.
Der Vermieter kann den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
Eine erneute Vermietung des Fahrzeugs wird angerechnet.
§ 44 Verspätete Fahrzeugübernahme
Der Mieter muss das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen.
Bei erheblicher Verspätung ohne vorherige Mitteilung kann der Vermieter das Fahrzeug anderweitig vergeben.
Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht in diesem Fall nicht.
§ 45 Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von OLXDrive möglich.
Eine eigenmächtige Nutzung über die vereinbarte Mietdauer hinaus stellt eine Vertragsverletzung dar.
Für die zusätzliche Nutzungsdauer können folgende Kosten entstehen:
zusätzlicher Mietpreis,
zusätzliche Versicherungskosten,
zusätzliche Kilometerkosten,
weitere entstandene Kosten.
§ 46 Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurückzugeben.
Die Rückgabe umfasst:
Fahrzeug,
Fahrzeugschlüssel,
Fahrzeugpapiere,
Zubehör,
Ladekabel (bei Elektrofahrzeugen),
sonstige überlassene Gegenstände.
Der Mieter bleibt bis zur vollständigen Rückgabe verantwortlich.
§ 47 Rückgabe außerhalb der vereinbarten Zeit
Eine Rückgabe außerhalb der vereinbarten Zeiten bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Bei nicht vereinbarter Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten trägt der Mieter das Risiko bis zur tatsächlichen Kontrolle durch OLXDrive.
Schäden, fehlende Gegenstände oder Verschmutzungen können nachträglich festgestellt und berechnet werden.
§ 48 Zustand bei Rückgabe
Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung.
Bei Rückgabe erfolgt eine Kontrolle des Fahrzeugs.
Schäden werden dokumentiert.
Der Mieter kann an der Schadensaufnahme teilnehmen.
§ 49 Schadenabrechnung
Werden Schäden festgestellt, kann OLXDrive folgende Positionen geltend machen:
Reparaturkosten,
Gutachterkosten,
Abschleppkosten,
Wertminderung,
Nutzungsausfall,
Reinigungskosten,
Ersatzbeschaffungskosten,
Bearbeitungskosten, soweit rechtlich zulässig.
Die Abrechnung kann auf Grundlage von:
Reparaturrechnung,
Kostenvoranschlag,
Gutachten,
tatsächlichem Aufwand
erfolgen.
§ 50 Nutzungsausfall und Fahrzeugausfall
Wird ein Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens nicht vermietbar, können gesetzliche Schadenersatzansprüche entstehen.
Dies kann insbesondere betreffen:
Reparaturdauer,
notwendige Beschaffung von Ersatzteilen,
Begutachtung,
Wiederherstellung der Vermietbarkeit.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 51 Kautionsverrechnung
Der Vermieter darf die Kaution mit fälligen Ansprüchen verrechnen.
Dies betrifft insbesondere:
offene Mietkosten,
Schäden,
Reinigungskosten,
fehlendes Zubehör,
Verkehrsverstöße,
sonstige Vertragskosten.
Reicht die Kaution nicht aus, bleibt der weitere Zahlungsanspruch bestehen.
§ 52 Zahlungsfristen
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist OLXDrive berechtigt:
gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
weitere Kosten geltend zu machen,
Forderungen an Dienstleister oder Inkassounternehmen zu übergeben.
§ 53 Kreditkarten- und Zahlungsprüfung
OLXDrive kann zur Absicherung des Mietverhältnisses Zahlungsdaten prüfen.
Bei Unstimmigkeiten oder berechtigten Sicherheitsbedenken kann eine zusätzliche Sicherheit verlangt oder die Vermietung abgelehnt werden.
§ 54 Betrugsprävention
Zum Schutz vor Betrug kann OLXDrive:
Identitätsdaten prüfen,
Führerscheindaten kontrollieren,
Zahlungsinformationen überprüfen,
technische Fahrzeugdaten auswerten.
Eine Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 55 Eigentum am Fahrzeug
Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Mietzeit Eigentum von OLXDrive.
Der Mieter erhält ausschließlich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
Der Mieter darf keine Rechte am Fahrzeug übertragen oder Dritten einräumen.
§ 56 Grundsätze der Gebührenberechnung
Der Mieter trägt Kosten, die durch vertragswidriges Verhalten, zusätzliche Leistungen oder vom Mieter verursachte Schäden entstehen.
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach:
tatsächlichem Aufwand,
entstandenen Kosten,
Rechnungen von Dienstleistern,
erforderlichen Wiederherstellungskosten.
Gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 57 Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe können berechnet werden:
zusätzlicher Mietpreis für die weitere Nutzungsdauer,
zusätzliche Versicherungskosten,
zusätzliche Kilometerkosten,
Kosten aufgrund entgangener Anschlussvermietung, soweit rechtlich nachweisbar.
Bei erheblicher Verspätung kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Organisation der Fahrzeugrückgabe entstehen.
§ 58 Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit muss vor Ablauf der Mietdauer genehmigt werden.
Ohne Genehmigung können zusätzlich entstehen:
regulärer Mietpreis,
gegebenenfalls ein erhöhter Tarif für nicht geplante Verlängerungen,
weitere entstandene Kosten.
§ 59 Kraftstoffregelung
Das Fahrzeug wird mit vereinbartem Tankfüllstand übergeben.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend zurückzugeben.
Bei fehlendem Kraftstoff können berechnet werden:
Kosten für die Nachbetankung,
Aufwand für Organisation und Bearbeitung.
Bei Falschbetankung trägt der Mieter sämtliche erforderlichen Kosten:
Abschleppen,
Entleerung des Tanks,
Reinigung des Kraftstoffsystems,
Reparaturen,
Folgeschäden.
§ 60 Reinigungskosten
Eine normale Nutzungsspuren werden nicht berechnet.
Kosten können entstehen bei außergewöhnlicher Verschmutzung:
Innenraum
Beispiele:
starke Verschmutzung,
Essensreste,
Flecken,
Tierhaare,
unangenehme Gerüche.
Rauchen
Bei Rauchgeruch, Asche, Brandlöchern oder Nikotinbelastung können berechnet werden:
professionelle Innenreinigung,
Geruchsneutralisierung,
notwendige Reparaturen.
Außenbereich
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung:
Spezialreinigung,
Entfernung von Verschmutzungen,
Aufbereitung.
§ 61 Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln
Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels können berechnet werden:
Ersatzschlüssel,
Programmierung,
Codierung,
Transportkosten,
notwendige Fahrzeugmaßnahmen.
§ 62 Verlust von Fahrzeugpapieren und Zubehör
Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung von:
Zulassungsbescheinigung,
Bedienungsanleitungen,
Ladekabeln,
Warndreieck,
Warnwesten,
Erste-Hilfe-Material,
Zubehör.
Berechnet werden können die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten.
§ 63 Schäden an Reifen und Felgen
Der Mieter haftet insbesondere für:
Bordsteinschäden,
beschädigte Felgen,
Reifenverletzungen,
Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
Berechnet werden können:
Reparatur,
Ersatz,
Montage,
Auswuchten,
Folgekosten.
§ 64 Bearbeitungsgebühren
Für zusätzlichen Verwaltungsaufwand können angemessene Gebühren entstehen, insbesondere bei:
Bearbeitung von Verkehrsverstößen,
Schadensaufnahme,
Behördenanfragen,
Versicherungsabwicklung,
zusätzlicher Kommunikation.
Die Höhe muss transparent ausgewiesen werden.
§ 65 Verkehrsverstöße
Der Mieter trägt sämtliche Kosten aus:
Geschwindigkeitsverstößen,
Parkverstößen,
Mautverstößen,
Umweltzonenverstößen,
sonstigen Verkehrsverstößen.
Der Vermieter darf erforderliche Mieterdaten an zuständige Stellen weitergeben.
§ 66 Auslandsfahrten
Bei genehmigten Auslandfahrten können zusätzliche Kosten entstehen:
zusätzliche Versicherungsleistungen,
erhöhte Sicherheitsleistungen,
zusätzliche Organisation.
Nicht genehmigte Auslandsfahrten können eine Vertragsverletzung darstellen.
§ 67 Abschlepp- und Rückholkosten
Kosten für Fahrzeugrückholung können berechnet werden, wenn diese durch den Mieter verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere bei:
Vertragsverletzung,
unerlaubter Nutzung,
Zahlungsverzug,
Fahrzeugstillstand durch Fehlbedienung.
§ 68 Unfall- und Schadenskosten
Der Mieter trägt Kosten, soweit diese nicht durch Versicherung gedeckt sind und der Mieter hierfür verantwortlich ist.
Dies kann betreffen:
Selbstbeteiligung,
nicht versicherte Schäden,
grob fahrlässiges Verhalten,
Vertragsverletzungen.
§ 69 Preisänderungen
Die gültigen Preise und Zusatzkosten werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Änderungen nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich erlaubt oder vertraglich vereinbart sind.
§ 70 Transparenz
OLXDrive verpflichtet sich zu einer transparenten Darstellung aller Kosten.
Der Mieter erhält vor Vertragsschluss Informationen über:
Mietpreis,
Kaution,
Versicherungsbedingungen,
Zusatzkosten,
besondere Nutzungsbedingungen.
§ 71 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Es gilt deutsches Recht.